• Rechtlicher Rahmen

    Gesetzlicher Jugendmedienschutz

    Freigabe von Filmen und PC-Spielen auf DVD, CD und Blu-Ray-Disc

    Die Alterseinstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der USK - der Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware - bestimmen die Freigabe von Filmen und PC-Spielen auf DVD, CD und Blu-Ray-Disc für die verschiedenen Altersgruppen.

    Dabei handelt es sich nicht um pädagogische Bewertungen, sondern um reine Informationen, die Erwachsene bei der Suche nach geeigneten Inhalten für Kinder anleiten sollen. Die Freigabe „ab 0“ schließt Kinder bis fünf Jahren mit ein, wobei es sich um eine Altersgruppe handelt, in der der Entwicklungsstand der Kinder sehr unterschiedlich ist.

      

    FSK-Labels wie diese können auf DVD, Blu-Ray oder CDs gefunden werden. Um alle FSK-Labels zu sehen und weitere Informationen zu den Klassifikationen zu erhalten, klicken Sie hier.

      

    USolche USK-Labels findet man auf Unterhaltungssoftware/Spielen. Um alle USK-Labels zu sehen und weitere Informationen zu den Klassifizierungen zu erhalten, klicken Sie hier.

    Ich empfehle Ihnen, Materialien mit der Freigabe "von 0" zu verwenden und zu überlegen, welche Angebote und Inhalte der einzelnen Medien für jüngere Kinder geeignet sind.

    Fernsehen

    Bei Sendungen im Fernsehen mit bedenklichen Inhalten, wie sexualisierten oder gewalttätigen Darstellungen, müssen die Sender in Deutschland bei der Ausstrahlung auf Sendezeitgrenzen achten:

    Freigabe ab 0 Jahren Keine Sendezeitbegrenzung
    Freigabe ab 6 Jahren Keine Sendezeitbegrenzung
    Freigabe ab 12 Jahren Ausstrahlungsbeschränkung ab 20.00 Uhr, wenn der Film an der Grenze zu einer Veröffentlichung ab 16 Jahren steht, ansonsten ohne zeitliche Begrenzung der Ausstrahlung
    Freigabe ab 16 Jahren 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
    Keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren) 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr

    Die Altersempfehlungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Fernsehwirtschaft (FSF) sind zum Teil mit Sendezeitbeschränkungen verbunden (§ 5 Abs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag [JMStV]).

    Wie bei der FSK- und USK-Kennzeichnung handelt es sich auch bei der FSF-Kennzeichnung nicht um eine Altersempfehlung, sondern um die Beurteilung möglicher Auswirkungsrisiken.

    Bei „ab 12“ freigegebene Sendungen ist der Sender verpflichtet darauf zu achten, bei der Wahl der Sendezeit das Wohl jüngerer Kinder zu berücksichtigen. In der Praxis bedeutet das für jüngere Kinder allerdings, dass im Tagesprogramm in der Tat auch Angebote angeschaut werden können, welche für diese Altersgruppe scheinbar nicht geeignet sind. Reality- oder Nachrichtensendungen können hier für jüngere Kinder besonders problematisch sein.


      

    Um alle FSF-Etiketten zu sehen und weitere Informationen zu den Klassifizierungen zu erhalten, klicken Sie hier.

    Internet

    Im Internet bauen Anbieter einerseits auf technische Maßnahmen. Entsprechend dem Gefährdungsgrad des Angebots, sind die Anbieter verpflichtet, verschiedene technische Zugangserschwernisse zu installieren, damit Kinder und Jugendliche nicht auf entsprechende Inhalte zugreifen können.

    Mit dem sogenannten Jugendschutzprogramm wird Eltern andererseits ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um für Kindern je nach Altersstufe unpassende Internetinhalte zu blockieren beziehungsweise geeignete freizuschalten. Es handelt sich beim Jugendschutzprogramm also um eine Software, welche zu Hause am PC installiert werden kann und die meist individuelle Sicherheitseinstellungen ermöglicht. Die Anbieter können wiederum ihre für Heranwachsende problematischen Inhalte für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren. Anerkannt werden Jugendschutzprogramme in Deutschland bei der KJM – der Kommission für Jugendmedienschutz.

    Es gibt bereits für kleine Kinder mobile Anwendungen (Apps), wie z.B. einfache Spiele oder animierte Kinderbücher, für Tablet-PCs und Smartphones in großer Anzahl. Doch auch hier gibt es einige Probleme, weshalb die Anwendungen immer unter Aufsicht eines Erwachsenen stattfinden sollten. Viele Apps enthalten beispielweise sogenannte In-App-Shops oder Werbung. Außerdem sollten Sie als pädagogische Fachkraft bzw. die Eltern individuell einschätzen, ob der Inhalt für das jeweilige Kind geeignet ist. Es gibt zwar eine Kennzeichnung in den App-Shops, diese ist allerdings meistens wenig aussagekräftig, weil es sich hier nicht um eine Kennzeichnung von unabhängigen Einrichtungen handelt, sondern der Shopbetreiber lediglich einen Hinweis ausspricht.

    Der Jugendmedienschutz wird heute durch die Allgegenwart und Vielfalt von Medien vor enorme Herausforderungen gestellt. Es ist zum einen aufgrund der großen Anzahl an unterschiedlichen Medien sowie die meist elektronischen, grenzüberschreitenden und unübersichtlichen Verbreitungswege immer schwerer, wirksame Kontrollmechanismen einzusetzen. Zum anderen sind aber Schutzmechanismen wegen der zunehmenden jugendschutzrelevanten Inhalte, welche sich vorrangig aufgrund der Entwicklung neuer Technologien und der Globalisierung immerzu weiterverbreiten, erforderlich.

    Daher scheint bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren eine bewusste Heranführung und Begleitung der Mediennutzung unbedingt notwendig.


    Weitere Informationen sind hier zu finden:

    Definition
    Broschüre zum Thema