• Weitere Informationen zum Jugendmedienschutz

    Kommission für Jugendmedienschutz

    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat eine Broschüre herausgegeben, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz informiert und einen Überblick über das Indizierungsverfahren, die einzelnen Tatbestände der Jugendgefährdung und die sich aus der Indizierung ergebenden Rechtsfolgen gibt.

    Urheberrecht – Veröffentlichen von Bildern und Fotos

    In vielen Kindergärten ist es heutzutage üblich, ihre Einrichtung und pädagogische Arbeit öffentlich sichtbar zu machen. Neben Artikeln in der Regionalzeitung, gibt es oft schon eine eigene Webseite, auf der Fotos von Kindern, Mitarbeiter*innen und Projekten veröffentlicht werden. Daher sollte hier auf jeden Fall, ebenso wie bei Printprodukten, eine Einwilligungserklärung der abgebildeten Person bzw. der Erziehungsberechtigten (bei Kindern unter 12 Jahren) eingeholt werden.

    Besprechen Sie unbedingt mit den Eltern die Veröffentlichung von Fotos, die Kinder und/oder ihre Familien zeigen.

    Weitere Informationen sind hier zu finden:

    Die Rechte im Überblick
    Gesetz über das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst und der Fotografie
    Urheberrecht